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   FG Hamburg, 12.09.2006 - 2 K 55/05   

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https://dejure.org/2006,25742
FG Hamburg, 12.09.2006 - 2 K 55/05 (https://dejure.org/2006,25742)
FG Hamburg, Entscheidung vom 12.09.2006 - 2 K 55/05 (https://dejure.org/2006,25742)
FG Hamburg, Entscheidung vom 12. September 2006 - 2 K 55/05 (https://dejure.org/2006,25742)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 142 Abs. 1; ZPO § 114 § 117 Abs. 1 S. 1
    Keine Erfolgsaussicht eines Klagverfahrens bei unbewiesener angeblicher Leistungserbringung durch Scheinfirmen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Keine Erfolgsaussicht eines Klagverfahrens bei unbewiesener angeblicher Leistungserbringung durch Scheinfirmen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Erfolgsaussicht eines Klageverfahrens bei unbewiesener angeblicher Leistungserbringung durch Scheinfirmen; Anforderungen an die Darlegung der für den Prozesskostenhilfeantrag erforderlichen, hinreichenden Erfolgsaussicht; Voraussetzungen für einen Betriebsausgabenabzug ...

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 31.08.2000 - VII B 181/00

    Beweiswürdigung im PKH-Verfahren

    Auszug aus FG Hamburg, 12.09.2006 - 2 K 55/05
    Bei streitigen Sachumständen muss das Gericht davon überzeugt sein, dass eine spätere Beweisaufnahme in Betracht kommt und eine Unterstützung des Vortrages des Antragstellers nicht ausgeschlossen ist (BFH-Beschluss vom 31. August 2000, VII B 181/00, BFH/NV 2001, 318 ).

    Zur Darlegung einer hinreichenden Erfolgsaussicht ist deshalb hinsichtlich der Angaben über die rechtlich bedeutsamen Tatsachen ein schlüssiges Vorbringen mit Beweisantritt erforderlich, welches das Gericht in die Lage versetzt zu beurteilen, ob eine Beweisaufnahme im Hauptsacheverfahren ernsthaft in Betracht kommt (BFH-Beschluss vom 31. August 2000, VII B 181/00, BFH/NV 2001, 318 m.w.N.).

  • FG Köln, 27.11.2003 - 9 K 3304/02

    Inhaltliche Bestimmtheit und ordnungsgemäße Begründung von Steuerbescheiden;

    Auszug aus FG Hamburg, 12.09.2006 - 2 K 55/05
    Eine derartige Bezugnahme ist grundsätzlich zulässig und ausreichend (Urteil des FG Köln vom 27. November 2003, 9 K 3304/02, 9 K 6334/02, EFG 2004, 138).
  • BFH, 10.05.1999 - V B 1/99

    Scheinfirma; grundsätzliche Bedeutung

    Auszug aus FG Hamburg, 12.09.2006 - 2 K 55/05
    Der Umstand, dass die in den Rechnungen ausgewiesene Umsatzsteuer nach § 14 Abs. 3 UStG 1999 geschuldet wird, berechtigt nicht zu einem Vorsteuerabzug (BFH-Beschluss vom 10. Mai 1999, V B 1/99, BFH/NV 1999, 1526 ).
  • BFH, 24.06.1997 - VII B 83/97

    Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe - Zulässigkeit der Annahme der

    Auszug aus FG Hamburg, 12.09.2006 - 2 K 55/05
    Dabei ist zur Beurteilung des voraussichtlichen Erfolges der zum Zeitpunkt der Entscheidung vorliegende Sach- und Streitstand zugrunde zu legen (BFH-Beschluss vom 24. Juni 1997, VII B 83/97, BFH/NV 1998, 78).
  • FG Köln, 16.10.2003 - 7 K 1371/01

    Wirksamkeit des § 8 Nr. 7 Satz 1 GewStG

    Auszug aus FG Hamburg, 12.09.2006 - 2 K 55/05
    Eine derartige Bezugnahme ist grundsätzlich zulässig und ausreichend (Urteil des FG Köln vom 27. November 2003, 9 K 3304/02, 9 K 6334/02, EFG 2004, 138).
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